Feuerwehr Leiblfing

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Es hat gebrannt! Und nun?

Verhalten nach dem Brandfall

1. Nachdem der Brand gelöscht ist

Betreten Sie die Brandstelle erst, wenn Feuerwehr und Polizei diese ausdrücklich freigegeben haben.

• Sollten nach dem Brand bei Ihnen oder Ihren Angehörigen Unwohlsein oder ähnliche gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten, begeben Sie sich unverzüglich zu einem Arzt. In schwerwiegenden Fällen alarmieren Sie den Notarzt.

• Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass sich keine Kinder, kranke oder ältere Menschen, die meist sensibel auf Schadstoffe reagieren, in den betroffenen Räumen aufhalten. Das Gleiche gilt auch für Haustiere. Sollten Haustiere dem Brandrauch ausgesetzt gewesen sein, sind sie gegebenenfalls dem Tierarzt vorzustellen.

• Alle durch den Brand in Mitleidenschaft gezogenen Bereiche sollten über mehrere Tage hinweg gut belüftet werden. Besonders dann, wenn viele Kunststoffe am Brand beteiligt waren, sind einfache Werkstoffe durch das Feuer zum Teil zu sehr giftigen Folgeprodukten umgewandelt worden. Bitte beachten Sie, dass durch die Zuluft auch bisher nicht vom Brand betroffene Bereiche verschmutzt werden können.

• Sind die Räumlichkeiten so stark von Brand, Ruß und Rauch in Mitleidenschaft gezogen worden, dass eine weitere Nutzung nicht möglich ist, bitten Sie Ihre Verwandten, Freundeoder Nachbarschaft um eine Unterkunft. Wenn Sie Ihre Wohnung verlassen müssen: Lassen Sie Ihre Kinder nicht allein. Nehmen Sie Ihre Wertsachen und persönlichen Dokumente aus der Wohnung, und sichern Sie Ihre Wohnung gegen Einbruch.

2. Vor den Aufräum- und Reinigungsarbeiten

• Falls Sie über eine Brandversicherung- und/oder Hausratversicherung verfügen informieren sie Ihre Versicherung um mögliche Nachteile bei der Schadensregulierung zu vermeiden. Der Versicherer leistet eine Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion zerstört oder beschädigt wurden. Außerdem werden in der Regel notwendigeAufräumungs- und Schadenminderungskosten ersetzt, sofern diese versichert sind.

• Unter Umständen ist es ratsam auch den Vermieter bzw. Eigentümer oder die Hausverwaltung zu kontaktieren.

3. Aufräum- und Reinigungsarbeiten

• Es gibt Firmen, die sich auf die Sanierung von Brandschäden spezialisiert haben. Sie finden entsprechende Adressen bspw. im Internet unter dem Begriff „Brandsanierung“. Bei Beachtung der im Folgenden angeführten Sicherheitsmaßnahmen können Aufräumungsarbeiten jedoch auch von Ihnen selbst vorgenommen werden.

• Sie haben sich, nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung dazu entschlossen, die Sanierung Ihres Wohnbereichs selber durchzuführen. Wenn die Brandstelle erkaltet ist (min. 1-2 Std. nachdem der Brand gelöscht ist) und die Wohnung gut belüftet wurde, sind die noch im Raum befindlichen Schadstoffe in der Regel fest an die Brandrückstände gebunden. Um eine Aufnahme der Schadstoffe über Mund, Nase oder über die Haut zu vermeiden, sollten Sie folgende Schutzkleidung tragen: Schutzanzug mit Kapuze aus verstärktem Papierflies oder Kunststoff, insbesondere bei staubenden Arbeiten Atemschutz (filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe FFP2/FFP3), Schutzhandschuhe. Derartige Gegendstände sind in fast jedem Baumarkt erhältlich.

• Bedenken sie, dass die Filter nur begrenzte Zeit wirksam sind. Die während der Arbeit eingesetzte Schutzkleidung ist anschließend als Problemmüll zu entsorgen. Zum wechseln der Schutzkleidung richten sie sich am Übergang zum "Straßenbereich" einen Platz ein, an dem sie die verschmutze Kleidung ablegen und in mindestens 1 m Abstand die Straßenkleidung anziehen können. Grundsätzlich die Schuhe wechseln, abputzen reicht nicht!

• Sollten sie beim Aufräumen Kopfweh bekommen oder Übelkeit verspüren, kann es sein, dass sie sich mit Staub, Ruß oder mit den Brandgasen vergiftet haben. Andere Erscheinungen sind Schwächegefühl, Hautreizung, Juckreiz, Schweißausbrüche, Erbrechen, Muskelzucken, Schluckschmerzen, Augenbrennen, Speichelfluss und Atemnot. Suchen sie umgehend einen Arzt auf und warnen sie alle anderen Helfer.

• Um eine Verschleppung von Ruß und Schadstoffen aus den verschmutzten Bereichen zu vermeiden, sollten Sie die Türen zu den nicht verschmutzten Räumen geschlossen halten. Türschlitze sind abzudichten und unnötiger Luftzug in andere Räume ist zu vermeiden.

• Sorgen Sie dafür, dass möglichst kein Staub aufgewirbelt wird. Decken Sie zu diesem Zweck rußbedeckte Flächen im Gehwegbereich mit Folien ab. Flure in Wohnbereichen, insbesondere aber die Übergangsbereiche von den verschmutzten Räumen, sind möglichst mit feuchten Tüchern auszulegen. Gegenstände, die aus dem verschmutzten Bereich in den sauberen Bereich gebracht werden sollen, müssen zuvor gesäubert werden.

• Reinigen sie Oberflächen von dem Brandruß oder Löschpulver (Löschpulver ist alkalisch und zerstört Aluminium oder verändert Farbanstriche) sorgfältig und vermeiden sie Hautkontakt mit dem Wischwasser.

• Vernichten Sie Nahrungsmittel und Arzneien, die dem Brandrauch ausgesetzt waren (nicht kompostieren!). Lebensmittel in noch dicht verschlossenen Dosen oder noch dicht verschlossenen Glasverpackungen können verzehrt werden, wenn sie nicht der Hitzeeinwirkung ausgesetzt waren. Vor der Aufnahme von Nahrungs- und Genussmitteln sollten Sie sich unbedingt duschen und Ihre Kleidung wechseln. Halten sie offene Nahrungsmittel (v.a. Fette) vom Einfluss des Brandgeruches fern. Also an der Brandstelle nicht essen. Rauchen und Alkoholgenuss verstärkt die Giftwirkung des Brandgeruchs erheblich!

• Durch den Brand kann bei elektrischen Geräten die Isolierung geschmolzen sein, durch die Brandbekämpfung können elektrische Leitungen nass geworden sein. Lassen Sie vorsichtshalber vor der Wieder-Inbetriebnahme diese Geräte durch einen Elektriker prüfen. Eine Stillgeschaltete elektrische Anlage (Hausanschluss) darf nur von einem Fachelektriker wieder in Betrieb genommen werden. Bei Vorhandensein von Klima- bzw. Lüftungsanlagen sollten diese nach einem Brand erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn sie von einem Fachmann überprüft und ggf. gereinigt worden sind.

• Es empfiehlt sich Tapeten ganz zu entfernen. Ein einfaches Überstreichen ist nicht ratsam. Erneuern Sie gegebenenfalls auch den Wandputz und wechseln Sie die Wand- und Deckenverkleidungen mit Konterlattung (Hohlräume) aus.

• Durch Rauch und Ruß verunreinigte Gegenstände, Kleidung, Spielsachen usw. müssen vor weiterer Benutzung gründlich gereinigt werden. Bei Einsatz von Staubsaugern zur Entfernung von lockeren Ruß- und Staubbelägen müssen gekapselte Industriestaubsauger verwendet werden. Diese können Sie bei den ortsansässigen Werkzeugvermietungsfirmen (siehe „Gelbe Seiten“ od. Internet) ausleihen. Bei der Nassreinigung empfiehlt sich eine Reinigung mit einer warmen Spülmittellösung. Holzspielzeug sollte abgeschliffen und eventuell neu lackiert werden. Im Zweifelsfall sollte man sich, besonders bei Spielzeug für Kleinkinder, von diesen Gegenständen trennen. Kleidungsstücke, die mit Brandrückständen in Kontakt gekommen oder verschmutzt sind, müssen vor dem erneuten Gebrauch separat bei mindestens 60° Grad gewaschen werden. Vorsicht, die Reinigungsabwässer beinhalten die unterschiedlichsten Schadstoffe! Eine Einleitung des kontaminierten Wischwassers in die Kanalisation darf nur in kleineren Mengen erfolgen. Kleidungsstücke können aber auch bei einer Reinigungsfirma gereinigt werden.

4. Entsorgung

Brandschutt sowie alle vom Brand verschmutzten Gegenstände, die in „haushaltsüblichen Mengen“ aus privaten Haushalten anfallen, müssen als Problemabfälle entsorgt werden. Die Problemabfälle sind dazu in Kunststoffbehälter/-säcke zu verpacken und über den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises zu entsorgen. Bei weiteren Fragen bezüglich der Entsorgung geben Ihnen die Abfallberater des Landkreises gerne weitere Auskünfte.